Beherbergungsbedingungen der HSN West, Hotel- und Dienstleistungsservice GmbH für den Betrieb Villa Solingen, Heresbachstraße 16, 42719 Solingen. Stand: August 2026.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Zimmern zur Beherbergung auf Zeit sowie für alle weiteren in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten Leistungen.
(2) Vertragspartner des Gastes ist die HSN West, Hotel- und Dienstleistungsservice GmbH, Kirchstraße 71, 46514 Schermbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97195, vertreten durch den Geschäftsführer Sevan Manme (nachfolgend „Villa Solingen").
(3) Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Villa Solingen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Erfolgt die Buchung über ein Buchungsportal (z. B. Booking.com), gelten für den Buchungsvorgang, die dort gewählte Rate und deren Stornierungsbedingungen vorrangig die Bedingungen des jeweiligen Portals. Diese AGB gelten in diesem Fall ergänzend, soweit sie den Portalbedingungen nicht widersprechen.
(1) Die Darstellung der Zimmer auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Gast ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den Zugang der Anfrage und stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Villa Solingen die Anfrage bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail. Bei Buchungen über ein Buchungsportal kommt der Vertrag nach den dortigen Regeln zustande.
Bei Verträgen über die Beherbergung zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten stattdessen die Stornierungsbedingungen nach § 6 dieser Bedingungen, die eine kostenfreie Stornierung bis einen Tag vor Anreise vorsehen.
(1) Die Villa Solingen stellt die gebuchten Zimmer bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich pro Zimmer und Nacht einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuern und Gebühren. Im Preis enthalten sind:
(3) Ein Frühstück wird nicht angeboten. Ein Stellplatz auf dem Grundstück ist in der Rate mit Parkplatz enthalten; im Übrigen richtet sich die Parkplatznutzung nach der gewählten Rate.
(4) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden ortsbezogene Abgaben neu eingeführt oder erhöht, kann der Preis entsprechend angepasst werden. Im Übrigen bleiben vereinbarte Preise unverändert.
(1) Der Check-in ist am Anreisetag von 15:00 bis 18:00 Uhr möglich und erfolgt als Self-Check-in. Der Gast teilt seine voraussichtliche Ankunftszeit vorab mit; die für den Self-Check-in erforderlichen Angaben werden rechtzeitig vor der Anreise übermittelt. Eine Anreise außerhalb dieses Zeitfensters bedarf der vorherigen Absprache.
(2) Am Abreisetag sind die Zimmer zwischen 08:00 und 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der entstandene Schaden geltend gemacht werden.
(3) Nach dem Bundesmeldegesetz ist der Gast verpflichtet, bei der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen und auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Bei Buchungen für Firmen sind die tatsächlich anreisenden Personen zu benennen.
(1) Der Gast kann den Vertrag bis einen Tag vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren. Die Stornierung soll in Textform (E-Mail) erfolgen. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt.
(2) Bei späterer Stornierung oder bei Nichtanreise wird als pauschalierter Schadensersatz der Preis der ersten Übernachtung berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Villa Solingen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Bei einer Buchung von mehr als drei Zimmern (Gruppen- und Kolonnenbuchungen) können abweichende Stornierungsfristen und Aufpreise gelten. Diese werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
(4) Bei Buchungen über ein Buchungsportal gelten vorrangig die Stornierungsbedingungen der dort gewählten Rate.
(1) Die Villa Solingen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände die Erfüllung unmöglich machen, insbesondere bei höherer Gewalt, oder wenn Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
(2) Im Fall des Rücktritts entsteht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Rücktrittsgrund ist zu vertreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(1) Die Zahlung erfolgt vor Ort. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt.
(2) Bei Gruppen- und Firmenbuchungen kann eine angemessene Sicherheit oder eine Anzahlung vereinbart werden; dies wird vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Das gesamte Haus ist Nichtraucherbereich. Bei Zuwiderhandlung können die Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung berechnet werden.
(2) Haustiere sind nicht gestattet.
(3) Partys und vergleichbare Feiern sind im Haus und auf dem Grundstück nicht erlaubt. In der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr ist auf die Nachtruhe der übrigen Gäste Rücksicht zu nehmen.
(4) Gemeinschaftsküche, Waschmaschinen, Bäder und Garten stehen allen Gästen zur Verfügung. Der Gast hinterlässt die Gemeinschaftsräume in sauberem Zustand und nimmt auf die übrigen Gäste Rücksicht.
(5) Die Überlassung des Zimmers an Dritte sowie eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform. Ein Wohnraummietrecht wird durch die Beherbergung auf Zeit nicht begründet.
(6) Der Gast haftet für Schäden, die er oder von ihm eingeladene Personen schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Es wird unbeschränkt gehaftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung einer Pflicht gehaftet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für eingebrachte Sachen wird nach den §§ 701 ff. BGB gehaftet. Für Gegenstände, die in Gemeinschaftsräumen zurückgelassen werden, wird keine Haftung übernommen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sollten zur Aufbewahrung übergeben werden.
(4) Für auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Verwahrungsvertrag kommt durch die Überlassung eines Stellplatzes nicht zustande.
Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und auf Kosten und Gefahr des Gastes nachgesandt. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt; danach werden Gegenstände von erkennbarem Wert an das zuständige Fundbüro übergeben.
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Person, enthält unsere Datenschutzerklärung.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt weder freiwillig noch besteht hierzu eine Verpflichtung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Betriebs. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Betriebs.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.